Die Projektentwicklung erfolgte auf Grundstücken im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB mit bestehender, überwiegend ein- bis zweigeschossiger Einfamilienhausbebauung. Die vorhandenen Gebäude wiesen aufgrund einer geringen Grundstücksausnutzung sowie der Verwendung heute nicht mehr zulässiger, teilweise schadstoffbelasteter Baumaterialien keine nachhaltige Weiterverwendbarkeit auf.
Im Rahmen der Projektentwicklung war eine fundierte Nachbarschaftsanalyse unverzichtbar, um die zulässige bauliche Dichte, Gebäudestruktur und Höhenentwicklung präzise aus dem städtebaulichen Umfeld abzuleiten. Ziel war es, unter Einhaltung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen eine optimale Flächenausnutzung zu realisieren und zugleich eine sofortige Baureife herzustellen.
Die Eigentümer verfolgten das Ziel einer maximalen Wertschöpfung durch qualitätsvolle Nachverdichtung. Dabei wurden nachbarschaftliche Belange, Abstandsflächen sowie brandschutztechnische Anforderungen integral in das Entwurfskonzept eingebunden und planerisch optimiert. Die Stellplatzanforderungen konnten durch eine Kombination aus Tiefgarage sowie ergänzenden oberirdischen Stellplätzen für Pkw und Lastenräder vollständig erfüllt werden.
Unser städtebauliches Konzept sieht hier eine straßenseitig verdichtete Bebauung vor, die sich in Maßstäblichkeit und Körnung in die vorhandene Umgebung einfügt. Im rückwärtigen Grundstücksbereich wurde eine aufgelockerte Bebauung mit modifizierten Punkthäusern entwickelt, die eine hohe Wohnqualität und gute Belichtung im Quartier gewährleistet.
Die Clusterbebauung bestehend aus einem langgestreckten strassenseitigen Baukörper unterteilt in 2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 24 Wohneinheiten, sowie zwei Punkthäusern mit jeweils vier Wohneinheiten . Die differenzierte Baukörperstruktur ermöglicht sowohl eine effiziente Grundstücksausnutzung als auch eine klare städtebauliche Gliederung und nachhaltige Adressbildung.
Grundstücksprojektierung nach § 34 BauGB, Münster-Angelmodde
Für ein 1.074 m² großes Grundstück im gewachsenen Wohngebiet von Münster-Angelmodde wurde eine Projektierung nach § 34 BauGB entwickelt. Das Grundstück liegt innerhalb eines unbeplanten
Bebauungszusammenhangs und ist geprägt durch eine überwiegend zweigeschossige Einfamilienhausbebauung mit Satteldächern.
Ziel der Projektierung war eine baurechtlich sichere, städtebaulich verträgliche und nachhaltige Entwicklung des Grundstücks unter Berücksichtigung der vorhandenen Umgebungsstruktur.
Städtebauliche Einordnung und Baurecht
Die geplante Bebauung orientiert sich konsequent an den maßgeblichen Kriterien des § 34 BauGB ,Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll.
Vorgesehen ist die Entwicklung von zwei Doppelhäusern mit insgesamt vier Wohneinheiten. Maßstab, Baukörper, Geschossigkeit und Dachform entsprechen der prägenden Bebauung des Umfelds und
gewährleisten eine harmonische Einfügung in das bestehende Wohngebiet.
Die zweigeschossige Bauweise mit klassischem Satteldach und einer Dachneigung von ca. 43 Grad greift die ortstypische Dachlandschaft auf und bildet die Grundlage für eine genehmigungsfähige und
dauerhaft verträgliche Grundstücksnutzung.
Grundstücksausnutzung und Freiraumkonzept
Die Grundstücksausnutzung bleibt bewusst moderat. Ziel war es, neben der Schaffung zusätzlichen Wohnraums ausreichend private und gemeinschaftliche Freiflächen zu erhalten.
Durch die Anordnung der Baukörper entstanden klar zugeordnete Gärten, Terrassen und Grünflächen, die sowohl den Bewohnern als auch dem Quartier zugutekommen. Die geplante Bebauungsstruktur wahrt
angemessene Abstände, Belichtungsverhältnisse und Blickbeziehungen innerhalb des Grundstücks und zur Nachbarschaft.
Nutzungskonzept
Mit vier eigenständigen Wohneinheiten wird ein differenziertes Wohnangebot innerhalb eines bestehenden Einfamilienhausgebiets geschaffen. Die Doppelhausstruktur ermöglicht eine moderate
Verdichtung des Grundstücks, ohne die für den Standort typische Maßstäblichkeit aufzugeben.
Die Projektierung berücksichtigt familiäre Wohnbedarfe und schafft langfristig nutzbaren Wohnraum innerhalb vorhandener Infrastruktur.
Beitrag zur Innenentwicklung
Die Projektierung zeigt exemplarisch, wie Grundstücke im Innenbereich behutsam weiterentwickelt werden können. Durch die Nachverdichtung nach § 34 BauGB wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen,
ohne neue Flächen im Außenbereich in Anspruch zu nehmen.
Das Vorhaben leistete damit einen konkreten Beitrag zur nachhaltigen Innenentwicklung der Stadt Münster und zur Stabilisierung des Wohnungsangebots im Stadtteil Angelmodde – unter Wahrung der
städtebaulichen Identität des Quartiers.
